Dunfermline: Die Arbeiten zur Einrichtung einer nicht genehmigten Shisha-Lounge hatten bereits begonnen
Pläne zur Eröffnung einer Shisha-Bar in Abbeyview könnten in einer Rauchwolke verschwinden, da der Antragsteller „nicht wusste, dass er eine Genehmigung benötigte“.
Herr M. Arslan aus Glenrothes hatte bereits mit der Umgestaltung der Räumlichkeiten in 22 Duncan Crescent begonnen und hat nun den Fife Council um eine nachträgliche Genehmigung des neuen Vorhabens gebeten.
Sollte dem Antrag auf Nutzungsänderung stattgegeben werden, wäre die Shisha-Bar bzw. der Shisha-Bereich, auch Shisha-Raucherlounge genannt, etwa 45 Quadratmeter groß.
Der geplante Standort, der Innen- und Außensitzbereiche sowie einen Servierbereich und Toiletten umfassen würde, ist ein Laden- oder Garagenbereich hinter einer Reihe von Geschäften und Wohnungen am Duncan Crescent.
Shisha-Bars gibt es normalerweise in Großstädten im gesamten Vereinigten Königreich und bieten den Gästen die Möglichkeit, Shisha – aromatisierten oder aus Melasse hergestellten Fruchttabak – zu teilen und von einer gemeinschaftlichen Wasserpfeife oder von einer an jedem Tisch aufgestellten Wasserpfeife zu rauchen.
In der Shisha-Pfeife wird Holz, Kohle oder Holzkohle verbrannt, um den Tabak zu erhitzen und den Rauch zu erzeugen. An die Pfeife werden flexible Schläuche angeschlossen. Der Rauch wird vor der Inhalation durch ein Wasserbecken – oft auf Glasbasis – geleitet.
Über den Antrag muss noch entschieden werden, aber Brian Hill, ein Umweltgesundheitsbeauftragter des Rates, sagte: „Ich habe einen Besuch vor Ort gemacht, um das Gebäude zu besichtigen, da es bereits gebaut wurde, und festgestellt, dass es in der Nähe Wohnimmobilien gibt.“
„Es gibt auch eine Reihe von Gewerbeflächen mit dazugehörigen festen Anlagen wie Kühl-, Absaug- und Lüftungsanlagen.
„Ich habe noch nie eine Beratungsanfrage für ein Unternehmen dieser Art erhalten, daher bin ich mir über die möglichen Auswirkungen auf die Annehmlichkeiten nicht sicher.“
„Potenzielle Auswirkungen können durch Gerüche oder Lärm von Besuchern oder geräuscherzeugenden Geräten verursacht werden.“
„Angesichts der Lage und des Ausmaßes des Projekts halte ich es jedoch für unwahrscheinlich, dass es die Annehmlichkeiten erheblich beeinträchtigen wird.
„Ich empfehle dem Antragsteller durchaus, anzugeben, zu welchen Betriebszeiten die Anlage genutzt werden soll.“
Das Rauchen von Shishas erzeugt Passivrauch und unterliegt daher dem schottischen Rauchverbotsgesetz, das das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen nicht erlaubt. Es ist im Hofbereich zulässig.
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